1. Chemische Zusammensetzung
Chemische Zusammensetzung, Massenanteil in % gemäß GB 28906
2. Mechanische Eigenschaften
Tabelle 5 Mechanische Eigenschaften von Borstählen
| Güte a) | SALD | SA | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zugfestigkeit Rm/ MPa | Brucheinschnürung Z/ % | Rockwell-Härte/ HRB | Zugfestigkeit Rm/ MPa | Reduktion der Querschnittsfläche z % | Rockwell-Härte/ HRB | |
| ML30MnB | ≤660 | ≥55 | ≤93 | ≤610 | ≥65 | ≤90 |
| Hinweis: Die Reduktion der Querschnittsfläche für Drähte mit einem Durchmesser unter 3,00 mm dient nur als Referenz. | ||||||
| a) Die chemische Zusammensetzung der Sorte kann gemäß GB/T 6478 orientiert sein. | ||||||
2.1 Für im HD-Zustand gelieferte Drähte werden die mechanischen Eigenschaften zwischen Lieferant und Käufer vereinbart.
2.2 Die mechanischen Eigenschaften von Borstählen mit einem Nenndurchmesser bis zu 25,0 mm im Lieferzustand müssen den Angaben in Tabelle 5 entsprechen.
2.3 Bei Lieferung des Drahts als Stange oder in blankgeschliffenem Zustand sind Schwankungen der mechanischen Eigenschaften von 10% zulässig.
2.4 Für Drähte mit einem Nenndurchmesser von mehr als 25.00mm werden die mechanischen Eigenschaften zwischen Lieferant und Käufer vereinbart.
2.5 Für Güten, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, werden die mechanischen Eigenschaften zwischen Lieferant und Käufer vereinbart.
2.6 Stauchversuch Die Drahtprobe wird kalt auf die Hälfte der ursprünglichen Probenhöhe gestaucht; an der Oberfläche dürfen keine Risse oder Aufsprengungen vorhanden sein. Nach Vereinbarung beider Seiten kann auch auf ein Drittel oder ein Viertel der ursprünglichen Probenhöhe gestaucht werden.
3. Gefüge
Tabelle 6 Zulässiger Bereich der Entkohlungstiefe
Für draht, der kugelgeglüht wurde, kann auf Wunsch des Kunden und mit Vermerk im Vertrag das Kugelgefüge geprüft werden; die zulässige Einstufung und die Prüfverfahren werden zwischen Lieferant und Käufer vereinbart.
| Nenndurchmesser des Drahts | Tiefe der vollständigen Entkohlungsschicht | Gesamttiefe der Entkohlungsschicht |
|---|---|---|
| ≤8.00 | ≤0.02 | ≤0.10 |
| >8.00-15.0 | ≤0.02 | ≤0.15 |
| >15.0-25.0 | ≤0.03 | ≤0.20 |
| >25.0-45.0 | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |
3.1 Entkohlungsschicht Auf Wunsch des Kunden und mit Vermerk im Vertrag kann die Entkohlungsschicht an der Drahtoberfläche geprüft werden; der zulässige Bereich der einseitigen vollständigen Entkohlungsschicht sowie der Gesamttiefe der Entkohlungsschicht (Ferrit + Übergangsschicht) muss den Angaben in Tabelle 6 entsprechen. Bei besonderen Anforderungen an die Entkohlungsschicht wird dies zwischen Lieferant und Käufer vereinbart. Für Drähte mit einem Kohlenstoffgehalt von nicht mehr als 0.30% wird das Prüfverfahren zwischen Lieferant und Käufer vereinbart.
3.2 Aufkohlung An der Drahtoberfläche darf keine Aufkohlung vorhanden sein. Wenn der Lieferant dies gewährleisten kann, ist keine Prüfung erforderlich.
4. Oberflächenqualität
4.1 Die Drahtoberfläche muss glatt sein; Risse, Schalen, Falten, Delaminationen, Ziehriefen und Rost sind nicht zulässig. Einzelne Vertiefungen, Erhebungen, Druckstellen und Kratzer sind jedoch zulässig, sofern ihre Tiefe nicht mehr als die Hälfte der Durchmessertoleranz beträgt. Bei im geglühten Zustand gelieferter Ware ist eine Oxidationsfärbung an der Oberfläche zulässig.
4.2 Die Anforderungen an die Oberflächenbeschichtung des Drahts werden zwischen Lieferant und Käufer vereinbart.
